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   OLG Koblenz, 27.03.1987 - 1 Ws 167/87   

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https://dejure.org/1987,25764
OLG Koblenz, 27.03.1987 - 1 Ws 167/87 (https://dejure.org/1987,25764)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.03.1987 - 1 Ws 167/87 (https://dejure.org/1987,25764)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. März 1987 - 1 Ws 167/87 (https://dejure.org/1987,25764)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 01.03.1988 - 1 Ws 136/88

    Erlass eines Ordnungsgeldbeschlusses wegen Störung einer Hauptverhandlung;

    Es ist aber anerkannten Rechts, daß dem von der Verhängung eines Ordnungsmittels Betroffenen zuvor rechtliches Gehör zu gewähren ist (vgl. Senatsbeschluß vom 27. März 1987 - 1 Ws 167/87 - Schäfer in Löwe-Rosenberg. StPO. 23. Aufl., § 178 GVG Rdnr. 26 m.w.H.), denn der Anspruch auf Gehör vor Gericht besteht für jedermann, in dessen Rechtsstellung nachteilig in Ausübung richterlicher Gewalt eingegriffen wird.

    Die Anhörung erübrigt sich lediglich dann, wenn der äußere Tathergang und auch der Ungebührwille außer jedem Zweifel steht und die Anhörung nicht nur nichts, zur Klärung des Falles beitragen kann, sondern nach dem bisherigen Verhalten des Betroffenen bei Gewährung rechtlichen Gehörs mit weiteren Ausfällen gerechnet werden muß (Beschluß des Senats vom 27. März 1987, aaO; Schäfer, aaO, § 178 GVG Rdnr. 27; Kleinknecht/Meyer. StPO. 38. Aufl., § 178 GVG Rdnr. 14).

  • OLG Köln, 27.09.2006 - 1 Ws 30/06

    "Ungebühr" i.S. des § 178 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG); Zulässigkeit

    Die fehlende oder mangelhafte Begründung eines Ordnungsgeldbeschlusses führt nicht zwangsläufig zu dessen Aufhebung; sie ist unschädlich, wenn die Gründe für die Verhängung des Ordnungsgeldes außer Zweifel standen und der aufgenommene Protokollvermerk die volle Nachprüfung ermöglicht (OLG Koblenz, Beschl. v. 27.03.1987 - 1 Ws 167/87; OLG Stuttgart, Beschl. v. 20.08.1990 - 1 Ws 201/90).
  • OLG Koblenz, 11.12.2009 - 4 W 784/09

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses über die Verhängung eines

    Zwar kann das Fehlen einer Begründung durch ausdrückliche oder stillschweigende Bezugnahme auf den Protokollvermerk über die Veranlassung des Beschlusses ersetzt werden, wenn nach der Darstellung im Protokoll die Gründe der Entscheidung außer Zweifel stehen und auch für das Beschwerdegericht voll erkennbar sind (OLG Koblenz, Beschluss vom 27. März 1987 - 1 Ws 167/87; OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 238 m.w.Nachw.).
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